Anlässlich der heutigen Debatte (2. März) über das EU-Kanada-Handelsabkommen CETA im Deutschen Bundestag verweisen wir auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge der von Mehr Demokratie, Campact und foodwatch initiierten Bürgerklage "Nein zu CETA" haben wir zuletzt kritisiert, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Auslegungs- und Zusatzerklärungen zu CETA nicht vollständig erfüllt sind. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA grundgesetzkonform ist, muss das Gericht noch treffen.
Der Protest von Hunderttausenden habe Wirkung gezeigt und dazu geführt, dass das Freihandelsabkommen CETA jetzt nur vorläufig in Kraft getreten sei, kommentiert Jule Reimer. Nun liege es an den Abgeordneten der Nationalparlamente, das Abkommen genau zu prüfen, um negative Folgen für die Zukunft zu verhindern.
Für die Kritiker der europäischen Handelspolitik stehen die Zeichen derzeit weniger auf Protest als auf Werbung für soziale, nachhaltige und ökologische Alternativen
Thilo Bode wollte TTIP, das Freihandelsabkommen der EU mit den USA, zu Fall bringen - und hat es so gut wie geschafft. Wenn der Freihandels-Skeptiker Donald Trump nächste Woche Präsident der Vereinigten Staaten wird, werden die Verhandlungen nicht mehr vorankommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Atomkonzerne müssen für den verfrühten Atomausstieg entschädigt werden. Das zeigt: Schiedsgerichte wie sie bei TTIP und CETA vorgesehen sind, sind unnötig.
Ceta-Gegner sind überzeugt: Die Bundesregierung hat Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht richtig umgesetzt. Sie reichen in Karlsruhe einen weiteren Eilantrag gegen das Handelsabkommen ein. Der Vertrag soll heute in Brüssel unterzeichnet werden.
Am Dienstag soll das Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada besiegelt werden. Reine Formsache, dachten viele. Nun droht eine Krisenrunde, weil der belgische Landesteil Wallonie am Vertrag rüttelt.
Interview mit Marianne Grimmstein, Initiatorin der Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige Anwendung von CETA, über die Entscheidung des BVG und die weiteren Schritte der CETA-Gegner
Analyse des Urteils des BVerfG zur Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Anwendung von CETA. Besonderer Fokus wird auf die Schwierigkeiten und Widersprüche gelegt, die vom BVG gestellten Bedingungen mit sich bringen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über die Eilanträge gegen Ceta entschieden. Gabriel darf dem Vertrag nächste Woche zustimmen, doch nur unter Auflagen. Gegner und Befürworter sind zufrieden.
Deutschland darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen - das haben die Verfassungsrichter entschieden. Doch die Bedingungen, die sie stellen, sind strenger als gedacht.
Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag die von mehr als 190 000 Bürgern unterstützten Eilanträge zum sofortigen Stopp des Ceta-Abkommens wegen möglicher Verstöße gegen das Grundgesetz zurück.
Germany’s highest court dismissed complaints on Thursday from opponents of a trade deal between Canada and the European Union, a legal effort that had the potential not only to torpedo the pact but also to imperil for a proposed agreement between Europe and the United States.
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch doch nicht mit dem Ceta-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada befasst. Als Begründung wurden "verfahrenstechnische Gründe" genannt.