Erfolg der freien Journalisten gegen CAPITAL, IMPULSE, BÖRSE ONLINE, FTD: Geschäftsbedingungen für Autoren in wesentlichen Teilen gerichtlich untersagt
Freie Journalisten sollen von Leistungsschutzabgaben freigestellt werden. Wie nun zeigt, könnte das gar nicht so einfach werden - weil die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist.