Die Nationalstaaten gehen gegen illegale Inhalte im Internet nicht nur durch eine exterritoriale Ausdehnung ihres Strafrechts vor, sondern auch mit dem Versuch, das Netz gegen illegale Inhalte im Ausland abzuschotten. Das Projekt zeigt, dass derartige "Sperrverfügungen" gegen Accessprovider auf dem eigenen Hoheitsgebiet einen Zugriff der Bürger auf illegale Inhalte im Internet nur in begrenztem Maße und mit intensiven Freiheitseingriffen (insb. in das Fernmeldegeheimnis) verhindern können.
Die derzeitigen Zensurversuche einiger Internet-Service-Provider (ISP) in Nordrhein-Westfalen bestehen aus der Veränderung der DNS-Einträge auf dem DNS-Server des jeweiligen ISP.
Vielleicht stellt sich für den einen oder anderen die Frage, was DNS eigentlich ist, und wie die Zensurversuche technisch realisiert werden. Deshalb wollen wir das kurz erklären: