Alarmstufe Rot am City Airport: Das Regierungspräsidium in Karlsruhe will die Starts und Landungen kleinerer Flugzeuge und Hubschrauber zeitlich einschränken. Dazu hat die Luftaufsichtsbehörde aus Lärmschutzgründen vor gut einem Jahr ihre 2010 erteilten Ausnahmegenehmigungen für Flugbewegungen über Neuostheim widerrufen. Dagegen klagt jetzt die städtische "Tochter" Rhein-Neckar Flugplatzgesellschaft vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg.