Handels- und Investitionsschutzabkommen erleichtern Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen Investoreninteressen mit einklagbaren Rechten. Zwar sind die Menschenrechte ein Grundpfeiler des Völkerrechts, doch für ihren Schutz bei weltweiten Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur freiwillige Leitprinzipien. Das muss sich ändern, denn Menschenrechte brauchen Verbindlichkeit!
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