Electronic,

Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen im Versicherungsbereich

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(Jul 12, 2019)
DOI: https://doi.org/10.15488/5123

Abstract

Die Digitalisierungs- und Big Data-Bewegung wirkt sich auch auf die Versicherungsbranche erheblich aus. Die Flut an personenbezogenen Daten, die täglich generiert wird, und die Möglichkeiten, diese mittels Big Data Analytics-Methoden und KI-Anwendungen auszuwerten, ermöglichen nicht nur die Schaffung neuer Geschäftsmodelle in der Assekuranz. Vielmehr werden die neuen Technologien in allen Bereichen der Wertschöpfungskette entscheidende Veränderungen im Versicherungssektor bewirken. Eine der markantesten Entwicklungen ist die Möglichkeit, mit Big Data Analytics-Methoden das Versicherungsrisiko immer genauer zu bestimmen und Versicherungstarife entsprechend anzupassen bzw. zu individualisieren. Der Einsatz von hybriden Systemen mit einem hohen Automatisierungsgrad für das Massengeschäft und manueller Sachbearbeitung bei individuellen Leistungen ist ein weiterer Haupttrend im Versicherungssektor. Es zeichnet sich auch eine Entwicklung dahingehend ab, dass Versicherungsprodukte nicht nur als Risikoabsicherung angeboten, sondern in ein Servicepaket eingebunden werden, welches für den Kunden maßgeschneidert ist und diverse Dienstleistungen enthält. Der Untersuchungsgegenstand dieses Gutachtens bezieht sich auf einen wesentlichen Kernbestandteil der Digitalisierungsentwicklung im Versicherungsbereich: die Verwendung von Profiling-Verfahren und den Einsatz von automatisierten Einzelentscheidungen. Dazu werden die verschiedenen Zwecke für Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen im Versicherungsbereich herausgearbeitet, wobei auch die spezifischen Chancen und Herausforderungen für Versicherer und Versicherte durch den vermehrten Einsatz entsprechender Verfahren dargelegt werden. Die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Profiling-Verfahren und automatisierten Einzelentscheidungen werden im Anschluss untersucht. Dabei wird ein Schwerpunkt durch die Regelungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum Recht der betroffenen Person aus Art. 22 DS-GVO, keiner automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu werden, gebildet. Auch die Informationsobliegenheiten nach Art. 13 (2) lit. f und Art. 14 (2) lit. g DS-GVO und das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 (1) lit. h DS-GVO werden eingehend analysiert. Des Weiteren bilden die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen weiteren Untersuchungsgegenstand. Zur Abrundung der Praxisanalyse werden im Hinblick auf den Umgang mit automatisierten Einzelentscheidungen die aktualisierten Verhaltensregeln des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sowie diverse Datenschutzinformationen, die von Versicherungsunternehmen im Netz veröffentlicht wurden, beleuchtet. Anschließend wird mit Bezug auf die Praxis diskutiert, ob die vorhandenen Regelungen hinsichtlich der festgestellten Gefahren und Nachteile für die betroffenen Personen als ausreichend zu betrachten sind und welche weiteren Regelungs- bzw. Kontrollmöglichkeiten in Betracht kommen.

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