Abstract

Die Ansprüche der Bundesregierung an die Corona-Warn-App waren ehrgeizig: Durch eine datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung sollten Infektionsketten unterbrochen, Ansteckungen minimiert und dadurch die Gesundheitsämter entlastet werden. Doch bereits seit ihrer Einführung steht die App in der Kritik, die sich angesichts der zweiten Corona-Welle noch verschärft hat. Vorgebracht wird vor allem, dass durch Ausgangssperren, Schulschließungen und das faktische Berufsverbot z.B. für Gastwirte oder Kultureinrichtungen massiv in Grundrechte eingegriffen wird, während andererseits der Datenschutz keinerlei Einschränkungen unterliegt.

Description

Der Artikel erscheint als gekürzte Fassung in der Alumni Intern des Juristen Alumni Würzburg E.V.

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