Die taz hat getestet, ob die Themenauswahl der Medien käuflich ist. Dazu habe ich eine fiktive Werbeagentur gegründet und bin unter falscher Identität zu zehn Verlagshäusern in der ganzen Republik gefahren.
Da erklärt der Hauptgeschäftsführer der Zeitungsverleger eine journalistische Leistung als rechtlich fragwürdig. Es demonstriert mit aller Deutlichkeit, warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen darf: Es erhält eine Industrie am Leben, die jene ihr anvertrauten Sonderrechte längst nicht mehr als solche begreift.
Mit einem Leistungsschutzrecht wollen die Presseverleger eine Zwangsabgabe auf gewerblich genutzte PCs und andere Geräte einführen sowie Snippets und sonstige Textpartikel einem zusätzliechen Verbotsrecht unterstellen. Zielsetzung ist somit letztlich eine marktfremde Lösung des behaupteten Refinanzierungsproblems der Presse mittels einer Quersubventionierung durch andere Branchen. Weder aus rechtlichen noch aus ökonomischen Erwägungen ergibt sich eine Rechtfertigung für dieses Vorhaben. (Georg Nolte)
Zeitungsverlage setzen wieder stärker auf Rechercheteams und die eigenen Geschichten. Dabei geht es um Marketing, aber vor allem um den guten Ruf. Denn die meinungsbildenden Medien haben in den letzten Jahren Vielfalt und Unabhängigkeit vermissen lassen.
Vor der Digitalisierung konnten Verlage Gewinne einstreichen, von denen andere Branchen träumen. Nun wollen sie die digitale Konkurrenz im Netz unter Kontrolle bekommen
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) versucht anhand eines Fragen-Antwort-Katalogs das geplante Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse zu rechtfertigen und Bedenken zu zerstreuen. Die fünf Fragen die der BDZV aufwirft, möchte hier ebenfalls stellen und beantworten.
Das Justizressort macht einen neuen Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Dieses Mal sollen nur Suchmaschinen betroffen sein und Blogger außen vor bleiben.
Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage droht, Realität zu werden. Wir haben betroffene Startups gefragt, welche Konsequenzen sie ziehen würden. Auf
Kein Verlag kann heute noch darauf verzichten, seine Nachrichtenwebsite für Suchmaschinen zu optimieren. Wer die beste Strategie hat, landet vor allem bei Google News ganz oben und erzielt so die meisten Klicks. Manch einer Onlineredaktion geht die aktuelle Entwicklung zu weit: Spiegel Online und süddeutsche.de fordern, dass Google seinen Algorithmus ändert.
Worum geht es beim Streit um das Leistungsschutzrecht eigentlich? Nur um ein verkorkstes Gesetz? Verlage, Google und Blogger beharken sich in einem Grabenkrieg. Den gilt es schnell zu beenden. (Von Frank Rieger)
Beispielsweise bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter sieht die Bundesregierung die Gerichte am Zug, ob das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bei Tweets mit Links anzuwenden ist oder das Zitatrecht gilt.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat die Kampagne „Verteidige deine Presse“ gestartet, um Behauptungen Googles im Kampf gegen das geplante neue Leistungsschutzrecht zu widerlegen. Ein Gutachten soll die Argumente stützen.
Trotz neuer verfassungs- und europarechtlicher Bedenken wollen die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Stärkung von Presseverlegern im Netz doch noch diese Woche beschließen. Eine zweite Anhörung widmete sich technischen Fragen.
Vielleicht könnten Journalisten nicht mehr vom Journalismus reich werden, "aber die Verleger durchaus immer noch", sagte der Medienökonom Frank Lobigs von der TU Dortmund.
Weil sie keine Lizenzen kaufen wollen, verlinken T-Online und 1&1 in ihren Suchmaschinen nicht mehr auf Inhalte von Springer, Burda und anderen Verlagen der VG Media.
Auf einer Tagung legte EU-Digitalkommissar Günther Oettinger Zeitungsverlegern nahe, Einfluss auf ihre Online-Redaktionen auszuüben. Ein unerhörter Vorgang, findet c't-Redakteur Holger Bleich.