Hermann Behrendt wurde heute zum Vorstandssprecher des Landesverbandes der AfD in NRW gewählt. Er war bereits stellvertretener Sprecher und zuständig für die Arbeitsgruppen "Arbeit und Soziales" und "Demokratie" der Programmkommission der AfD-NRW. Eine Neuwahl wurde nötig, weil der NRW-Sprecher Jörg Burger der AfD zurückgetreten ist aufgrund des autoritären Führungsstils von Bernd Lucke. Hermann Behrendt fordert…
Die paritätische Mitbestimmung gehört zum Kernbestand der Sozialen Marktwirtschaft. In Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern müssen laut Gesetz Arbeitnehmervertreter über Vorstandsposten mitbestimmen und werden in strategische ...
Viele deutsche GmbHs haben keinen mitbestimmten Aufsichtsrat, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Insgesamt häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen die Mitbestimmung unterlaufen.
Externe Arbeitnehmervertreter haben gesetzlich garantierte Plätze im mitbestimmten Aufsichtsrat. Das ist ein gut begründeter Kernbestand der deutschen Corporate Governance, der bei der Umwandlung in eine SE bewahrt werden muss, zeigt ein Rechtsgutachten.
In rund 28.000 deutschen Unternehmen werden derzeit Betriebsräte gewählt. Im Profifußball herrschen dagegen häufig noch Angst und Abwehr bis hin zur offenen Feindseligkeit gegenüber Beschäftigten, die mitbestimmen wollen.
Im September 2018 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Stakeholdern sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis wurden zentrale Herausforderungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik diskutiert und Lösungsvorschläge zur künftigen Gestaltung der Arbeitswelt und des Sozialstaates erarbeitet. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Der Bundesrat hat mit einer Entschließung vom 10. Februar 2017 (BR-Drucksache 740/16) die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Recht der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung zu reformieren.
Fünf Bundesländer bringen am 16. Dezember einen Entschließungsantrag in den Bundesrat ein. Die klare Forderung der Länder an die Bundesregierung: die Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 zukunftsfest machen – das fordert auch der DGB seit Langem.
Die Corporate Governance in Deutschland besitzt eine Reihe sehr spezifischer Ausprägungen. Kennzeichnend ist vor allem die Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches System) – in den meisten anderen Ländern sind die Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben in einem Organ vereint (monistisches System). Eine weitere deutsche Besonderheit bieten das Drittelbeteiligungs- und das Mitbestimmungsgesetz: Bei großen Kapitalgesellschaften (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden die Aufsichtsratsmitglieder anteilig von den Anteilseignern und den Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeiter wählen dabei entweder ein Drittel oder die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, je nach Größe der Gesellschaft. Weder die Gesellschafter noch die Mitarbeiter wählen jedoch die Vorstandsmitglieder – diese werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) funktioniert nach dem System „comply or explain“ und zielt darauf ab, die Corporate Governance in Deutschland noch transparenter und effizienter werden zu lassen.
Quatre-vingt-onze universitaires, dirigeants d’entreprise, syndicalistes et personnalités politiques internationales, appellent, dans une tribune au « Monde », au renforcement de la présence des salariés dans la gouvernance des entreprises.
Sebastian Sick, Unternehmensrechtler in der Hans-Böckler-Stiftung, über seinen Beitrag zur Mitbestimmungsvereinbarung bei der SAP SE und eine weiterhin strittige Rechtsfrage. Mit Sebastian Sick sprach Margarete Hasel.
Anpasslerisch bis zur Selbstaufgabe - vor achtzig Jahren zerschlugen SA und SS die deutschen Gewerkschaften. Ihre Staats- und Autoritätsgläubigkeit hatten die Arbeiterorganisationen blind gemacht für die Gefahren, die von den Nazis drohten (von Rudolf Walther)