Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf qualifiziert Abmahnungen für Filesharing als „völlig unbrauchbar“ und ändert die Beweislast in derartigen Verfahren zugunsten der Abgemahnten.
Wer als Betreiber eines Forums oder eines Blogs kritisch über Unternehmen berichtet, sieht sich nicht selten juristischen Drohgebärden der betroffenen Firma gegenüber. Eine neue Taktik war, die Verwendung des Firmennamens im HTML Title Tag anzugreifen.