Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Rechtsgutachten und ein Positionspapier zur Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) veröffentlicht.
Wer dachte, die faktische Verpflichtung zu Uploadfiltern sei schon der Supergau, hat sich wohl getäuscht. Denn im Streit um den geplanten Art. 13 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat sich die Situation nochmals verschärft.
Article 13 würde nur dann ansatzweise Sinn ergeben, wenn es nur eine kleine Zahl von Rechteinhabern und eine noch kleinere Zahl von Plattformen geben würde. Und selbst dann: siehe oben..
Artikel, Musik und Videos teilen: Das geplante EU-Leistungsschutzrecht wird das erschweren. Ob Urheber an der Verbreitung ihrer Werke mitverdienen werden, ist ungewiss.
In the evening of February 13, negotiators from the European Parliament and the Council concluded the trilogue negotiations with a final text for the new EU Copyright Directive.