Ab 25. Mai 2018 wird die EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten. Was muss nun beachtet werden, um nicht in die Abmahnfalle zu geraten?
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.
Als im Jahre 2001 das BDSG novelliert wurde, veröffentlichte die GDD die erste Ausgabe der „Praxishilfen“ zu Verarbeitungsübersicht, Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle. Zum Konzept der Reihe gehörten schon damals prägnante und unmittelbar verwertbare Handreichungen für den betrieblichen Datenschutzalltag.
Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 24. Mai 2016 beginnt nun eine neue Zeitrechnung. Die GDD-Praxishilfen erscheinen daher fortan in neuem, klaren Design und mit neuer Zählung ausschließlich als PDF-Dateien.
Dieses Kurzpapier der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) dient als erste Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Gesetzesänderung→keine Ladungsfrist, Polizei nutzt Überraschungsmoment→Beamte hätten „Auftrag der Staatsanwaltschaft“ nachzuweisen; Zeit schinden mit Zeugenbeistand; Polizei an Ort & Stelle darf nicht gewalts. zwingen
Das sog. „Zweite Privacy Shield“ der EU mit Japan rückt in immer greifbarere Nähe. Die Europäische Kommission verstärkt ihre Bemühungen, ein sog. angemessenesDatenschutzniveau für Japan festzustellen, das – einmal festgestellt – die Übermittlung von Daten ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen aufgrund des internationalen Bezugs erlaubt.
A. Kretschmann (Eds.) Velbrück Wissenschaft, Weilerswist, 1 edition, (2019)Pierre Bourdieu zählt zu den bedeutendsten und einflussreichstenSoziologen des 20. Jahrhunderts; gegenwärtig ist er der meistzitierteSozialwissenschaftler der Nachkriegszeit. Innerhalb derRechtssoziologie und der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung wirddiese Bedeutung bislang zu wenig wahrgenommen, denn im Vergleich zuanderen soziologischen Klassikern wird Bourdieus Perspektive auf dasRecht kaum rezipiert. Eine systematische, gerade auch kritischeAuseinandersetzung mit seinem Rechtsdenken im Kontext seines übrigenWerks, aber auch im Kontext anderer Rechtstheorien, bildet vor diesemHintergrund ein Forschungsdesiderat. Der Sammelband stößt daher einevertiefte Auseinandersetzung mit Bourdieus Rechtsdenken an und lotetdessen Potenziale aus.Neben einschlägigen Texten Bourdieus, dieerstmals in deutscher Sprache zugänglich gemacht werden, versammelter sozialtheoretische und an Bourdieus Rechtsdenken angelehnteempirische Beiträge.Das Buch richtet sich an RechtssoziologInnen ausder Soziologie und der Rechtswissenschaft sowie ansozialwissenschaftlich orientierte RechtsforscherInnen andererDisziplinen. Ebenso adressiert es SoziologInnen undSozialwissenschaftlerInnen, die sich mit Bourdieus Werk beschäftigen..
E. Hilgendorf. Eric Hilgendorf, Sven Hötitzsch (Hg.), Beiträge der 1. Würzburger Tagung zum Technikrecht. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, (2015)
E. Hilgendorf. Elisa Hoven, Michael Kubiciel (Hg.), Zukunftsperspektiven des Strafrechts. Symposium zum 70. Geburtstag von Thomas Weigend. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, (2020)
E. Hilgendorf. Anja Hentschel, Gerrit Hornung, Silke Jandl (Hg.), Mensch – Technik – Umwelt: Verantwortung für eine sozialverträgliche Zukunft. Festschrift für Alexander Roßnagel zum siebzigsten Geburtstag. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden., (2020)