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Die Aufsichtsratslücke im Dienstleistungssektor. Ausmaß und Bestimmungsgründe

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Industrielle Beziehungen, 16 (4): 349–366 (2009)
DOI: 10.1688/1862-0035_IndB_2009_04_Boneberg

Abstract

In Deutschland sind die Aufsichtsratsbildung sowie die damit einhergehende Arbeitnehmermitbestimmung abhängig von der Rechtsform und Firmengröße gesetzlich vorgeschrieben. Die vorliegende Arbeit demonstriert, dass entgegen den rechtskräftigen Regelungen weniger als die Hälfte aller GmbHs im westdeutschen Dienstleistungssektor mit 500 bis 2000 Beschäftigten einen Aufsichtsrat und folglich Mitbestimmung auf Unternehmensebene aufweisen. Um die ermittelte Aufsichtsratslücke erklären zu können, wird eine ökonometrische Analyse potentieller Bestimmungsgründe für das verbreitete Fehlen durchgeführt. Diese demonstriert den Einfluss verschiedener Variablen auf die Existenz des Organs. Es wird gezeigt, dass sich sowohl die Organisationsform des Hauptgesellschafters als auch die Beschäftigtenzahl auf die Wahrscheinlichkeit des Bestehens eines Aufsichtsrats auswirken. Das Unternehmensalter spielt als Einflussgröße hingegen keine wichtige Rolle.

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