Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in Europa: Welche Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) kann ein einzelnes EU-Land unilateral umsetzen?
Mitte Juni 2015 hat die Europäische Kommission Vorschläge für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vorgelegt, deren Umsetzung allerdings die einhellige Zustimmung aller 28 EU-Länder erfordern würde. Im Gegensatz dazu können folgende Steuermaßnahmen unilateral von einem einzelnen EU-Land ohne vorherige EU-Harmonisierung umgesetzt werden: (i) Quellensteuern auf alle Zins- und Lizenzzahlungen bei voller Erstattung aller ausländischen DBA-Quellensteuern; (ii) Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zins- und Lizenzzahlungen. Die vorgeschlagenen Steuermaßnahmen stehen in Übereinstimmung mit allen EU-Richtlinien. Sie erhöhen tendenziell das Steueraufkommen und die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen derjenigen Länder, die die Steuermaßnahmen umsetzen.
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