Abstract

Laut Koalitionsvertrag soll ein Dateninstitut Datenverfügbarkeit und Datenstandardisierung vorantreiben sowie Datentreuhandmodelle und Lizenzen etablieren. Die Gründungskommission schlägt einen raschen und schlanken Gründungsprozess vor, mit dem ein Nukleus eines Dateninstituts ins Leben gerufen werden soll, der dann bedarfsabhängig wachsen kann.

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