Die Beratungen über den Digital Services Act (DSA) nehmen eine besorgniserregende Wendung. Im Ringen um eine gemeinsame Verhandlungsposition des Europaparlaments schlägt die Berichterstatterin Christel Schaldemose laut dem Tagesspiegel vor, dass Behörden die vollständige Sperrung von Online-Plattformen anordnen dürfen. Sogenannte ‚Netzsperren‘ sind bereits umstritten, wenn sie als letztes Mittel gegen Webseiten zum Einsatz kommen, die überwiegend aus illegalen Inhalten bestehen. Der aktuelle Vorschlag stellt jedoch alles bisher Dagewesene in den Schatten, denn er sieht Netzsperren nicht als ultima ratio, sondern als einstweilige Maßnahme vor. Auf das Verhältnis von legalen zu illegalen Inhalten auf einer Plattform kommt es dabei nicht an – vielmehr sollen Behörden die Sperrung einer Plattform bereits dann anordnen können, wenn deren Betreiber wiederholt gegen Vorschriften des DSA verstößt. Dieser wenig durchdachte Vorschlag sprengt die Systematik der Sanktionen im DSA und ist mit den Grundrechten unvereinbar.
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